RECHTE DER PASSAGIERE IM SEKTOR DES BUSVERKEHRS (bis zu 250 km)
Auszug aus der EU-Verordnung Nr. 181/2011
1) Recht auf nichtdiskriminierende Beförderungsbedingungen oben auf der Seite
Beim Kauf eines Tickets für den Personenbeförderungsdienst mit dem Bus darf kein Benutzer direkt oder indirekt aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder des Sitzes des Beförderers oder Ticketverkäufers diskriminiert werden.
2) Recht auf Informationen oben auf der Seite
Im Linienbusverkehr haben alle Fahrgäste das Recht, während der gesamten Fahrt angemessene Informationen zu erhalten. Dieses Recht umfasst die Übermittlung von Passagierrechten und die Informationen, die erforderlich sind, um die für die Anwendung dieser EU-Verordnung Nr. 181/2011 zuständigen nationalen Stellen zu kontaktieren.
3) Anspruch auf Entschädigung und Unterstützung bei einem Unfall oben auf der Seite
Während des Transportdienstes haben die Fahrgäste Anspruch auf Entschädigung für Tod und Körperverletzung sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck infolge eines Unfalls infolge der Nutzung von Bussen.
4) Recht von Behinderten und Personen mit eingeschränkter Mobilität oben auf der Seite
Zugang zu Transportdiensten ohne Aufpreis
besondere Unterstützung
Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätsgeräten
5) Recht, Beschwerden beim Beförderer oder bei den nationalen Stellen einzureichen, die für die Anwendung der EU-Verordnung Nr. 181/2011 Seitenanfang
Fahrgäste können innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Fahrt im Bus eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft einreichen. Der Beförderer muss den Passagier innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde benachrichtigen, wenn diese angenommen, abgelehnt oder die Datei noch bearbeitet wird. Innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Beschwerde muss der Beförderer dem Passagier eine endgültige Antwort geben.
6) Um die Rechte des Passagiers oben auf der Seite geltend zu machen
Die nationale Stelle, die zur Durchsetzung der in der EU-Verordnung Nr. 181/2011, bei dem jeder Passagier eine Beschwerde wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die vorgenannte Regelung einreichen kann, für die in der Beschwerde beim Beförderer keine Lösung gefunden wurde, ist
VERKEHRSVORSCHRIFTENBEHÖRDE
VIA NIZZA 230, 1016 TURIN
Telefon: 011.0908500
E-Mail: art@autorita-trasporti.it
PEC: pec@pec.autorita-trasporti.it