Reisevorschriften

DIE REISEVORSCHRIFTEN

»Art. 1 – Zweck der Verordnung.
»Art. 2 – Das Reiseticket.
»Art. 3 – Preise.
»Art. 4 – Fahrpläne.
»Art. 5 – Gepäck.
»Art. 6 – Tiertransport.
»Art. 7 – Stornierung, Verspätung, Unterbrechung der Reise. Rückerstattungen.
»Art. 8 – Verhaltensregeln und Passagierverantwortung.
»Art. 9 – Transportrecht und besondere Bedingungen.
»Art. 10 – Gerichtsstand. Abschlussstandard.

ART. 1 – Gegenstand der Verordnung

  1. Der Linienverkehr der regionalen Buslinien, die von SALVATORE LUMIA Srl mit Sitz in Agrigento, Via Pindaro 3 / C, auf dem Gebiet der Region Sizilien betrieben werden, unterliegt den Bestimmungen dieser Reisevorschrift, auf die sich der Begriff „Reisevorschrift“ bezieht an der Kasse „auf dem Reiseticket angebracht. Diese Verordnung wird auf der Website www.autolineelumia.com veröffentlicht
  2. Mit dem Kauf des Reisetickets erklärt der Passagier implizit, die Regeln dieser Verordnung zu kennen, zu akzeptieren und zu beachten.

KUNST. 2 – Das Reiseticket

  1. Das Reiseticket muss vor Beginn des Dienstes bei autorisierten Wiederverkäufern gekauft werden. In Ausnahmefällen ist es gestattet, das Ticket an Bord des Busses direkt beim Personal des Reiseunternehmens mit gezähltem Geld zu kaufen.
  2. Das Reiseticket ist persönlich und dokumentiert den Abschluss des Transportvertrags ausschließlich zwischen dem Unternehmen, das die Dienstleistung (im Folgenden auch als „Beförderer“ bezeichnet) sicherstellt, und dem Käufer des Tickets für die darin angegebene Strecke. Die Verpflichtung des Beförderers wird auf den Zeitpunkt verschoben, zu dem der Dienst beginnen soll. Der Spediteur ist daher nicht verantwortlich für Diebstahl, Raub, Körperverletzung oder für den Benutzer schädliche Ereignisse, die im Rahmen des Ticketverkaufs auftreten.
  3. Das Ticket ist persönlich, weder abtretbar noch übertragbar.
  4. Mit „Bein“ ist die Beziehung gemeint, auf die sich das Ticket bezieht: Es wird durch die Angabe des Abfahrtsortes und des Ziels identifiziert. Der Reisende muss zum Zeitpunkt des Kaufs des Tickets (Ticket oder Dauerkarte) unverzüglich die Richtigkeit der darin enthaltenen Daten überprüfen und sicherstellen, dass der gezahlte Preis dem auf dem Ticket angegebenen Preis entspricht.
  5. Der Passagier ist verpflichtet, das Ticket für die gesamte Dauer der Reise aufzubewahren und auf Anfrage der Besatzung des Beförderers vorzuzeigen. Fahrgäste, die ohne Reiseticket an Bord des Busses sind, müssen ihre Position regulieren, indem sie den normalen Fahrpreis für die gesamte Linie zuzüglich einer Strafe in Höhe von 100% des Fahrpreises zahlen.
  6. Tickets dürfen nur von den für die Überprüfung zuständigen Mitarbeitern des Unternehmens abgestempelt werden.
  7. Das Einzel- oder Rückflugticket ist nur für den Tag der Ausstellung gültig. Wenn das Rückflugticket für Strecken in mehrere Provinzen ausgestellt wird, ist es zwei Tage einschließlich des Ausstellungstages gültig.
  8. Die Reisetickets, die das Recht auf eine Mehrfachanzahl von Reisen (Dauerkarten) gewähren, enthalten das Ablaufdatum und zusätzliche Nutzungsbedingungen. Reisen, die nicht innerhalb der Frist genutzt werden, werden nicht erstattet.
  9. Bei Verlust, Verschlechterung, Zerstörung oder Diebstahl des Reisedokuments ist keine Erstattung fällig. Es ist nicht möglich, Duplikate auszustellen.

KUNST. 3. – Preise

  1. Salvatore Lumia s.r.l. wendet die von der sizilianischen Region genehmigten Tarife an. Es gilt der am Tag der Ausstellung geltende Satz.
  2. Kinder jeden Alters dürfen nicht mitgeführt werden. In jedem Fall ist es aus Gründen der Reisesicherheit und der Sicherheit des Kindes obligatorisch, ein Ticket zu kaufen und einen Sitzplatz einzunehmen. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Kinderrückhaltesysteme haftet der Beförderer nicht für Schäden, die dem Kind und / oder denjenigen, die es missbräuchlich mitnehmen, in den Armen, auch wenn der Schaden direkt mit einem Ereignis in Zusammenhang steht. auf die Haftung des Beförderers zurückzuführen.

KUNST. 4. – Fahrpläne

  1. Alle Angaben in den gedruckten Fahrplänen sind freibleibend und können sich ändern. Alle Informationen müssen daher zum Zeitpunkt des Ticketkaufs bestätigt werden.

KUNST. 5. – Gepäck

  1. Die Kosten für das Reiseticket enthalten keine Gegenleistung für den Transport des Gepäcks des Passagiers. Der Transport wird vom Beförderer nur aus Höflichkeitsgründen durchgeführt, um die Zufriedenheit der Benutzer kostenlos und auf Risiko des Passagiers zu verbessern spezielles UNBEABSICHTIGTES Gepäck, begrenzt auf zwei Koffer oder Packungen, die jeweils die Abmessungen von 160 cm und das Gewicht von 20 kg nicht überschreiten. Das Begleitgepäck muss vom Fahrgast selbst und unter seiner persönlichen Verantwortung im unbeaufsichtigten Gepäckraum des Busses deponiert werden.
  2. Wir befördern keine Pakete, Pakete und Pakete im Auftrag Dritter oder stellen auf keinen Fall Begleitgepäck dar.
  3. Der Beförderer kann Anträge auf Beförderung von Begleitgepäck ablehnen, die nicht mit den üblichen Mitteln des Unternehmens vereinbar sind und / oder die Sicherheit von Reisenden und Reisenden sowie die Unversehrtheit des Gepäcks anderer Passagiere gefährden könnten.
  4. Jeder Passagier hat das Recht, ein kleines Handgepäck mit maximalen Abmessungen (40 x 20 x 25 cm) in die Buskabine mitzunehmen, um es in den speziellen Abteilen oder unter dem Sitz abzulegen, damit es nicht herunterfällt.
  5. Es ist nicht gestattet, sperriges Gepäck, Waffen, Munition, brennbares oder anderweitig gefährliches und / oder schädliches Material und Flüssigkeiten im Allgemeinen an Bord des Busses mitzunehmen. Schmuggelware oder illegale Waren sind an Bord des Busses nicht gestattet. Die gleichen Verbote gelten für Gepäck, das im Gepäckraum aufbewahrt wird, wo auch der Transport von Gegenständen mit hohem Wert verboten ist.
  6. Passagiere, die gegen die im vorherigen Absatz genannten Verbote verstoßen, sind gegenüber Dritten und den zuständigen Behörden persönlich und direkt verantwortlich. Das Unternehmen, dem der Bus gehört, behält sich jedoch das Recht vor, sich für Schäden jeglicher Art zu rächen, die durch das rechtswidrige oder anderweitig inkorrekte Verhalten des Fahrgastes entstehen können.
  7. Der Beförderer haftet in keiner Weise für den Verlust von Gepäck, das vom Fahrgast in der Buskabine (sogenanntes Handgepäck) oder im Gepäckraum befördert wird. Das Gepäck ist unbeaufsichtigt: Der Beförderer haftet nicht für Schäden am Gepäck, die durch das Verschulden des Passagiers oder die besondere Art des Gepäcks oder seiner Verpackung verursacht wurden. Der Beförderer übernimmt keine Verpflichtung zur Aufbewahrung und Überwachung des Gepäcks, das ausschließlich beim Passagier liegt.
  8. Der Beförderer ist nach den Bestimmungen des geltenden Gesetzes nur dann für den Verlust des Gepäcks verantwortlich, wenn er direkt darauf zurückzuführen ist und in jedem Fall innerhalb der vorgeschriebenen Höchstgrenze von 103,30 Euro pro Gepäckstück mit einer Höchstgrenze von 206,60 Euro pro Passagier .
  9. Beschwerden über den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck müssen in jedem Fall vom Passagier sofort nach Ankunft beim Bordpersonal eingereicht und anschließend schriftlich bestätigt werden, zusammen mit einem regelmäßigen Bericht an die Behörde innerhalb von 10 Tagen nach Ende der Reise an Geschäftsführung von Salvatore Lumia srl (in der Via Pindaro Nr. 3 92100 Agrigento oder über PEC an salvatorelumiasrl@legalmail.it), mit darin enthaltenen Erklärungen, die unter eigener Verantwortung vereidigt wurden.

KUNST. 6 – Transport von Tieren

  1. Es ist gestattet, Tiere gegen Zahlung eines zusätzlichen Tickets mitzubringen, sofern diese klein und in speziellen Behältern sind, die während der gesamten Dauer der Reise auf dem Boden und nicht auf dem Sitz platziert werden. Der Transport von Tieren kann nach alleinigem Ermessen des Fahrers für dienstbezogene Bedürfnisse (Überfüllung, Störung anderer Passagiere oder Sicherheitsfragen) eingeschränkt oder verweigert werden. Es ist ratsam, den Transport von Tieren zu buchen, indem Sie sich an das Unternehmen wenden, um Informationen zu den Zeiten und den weniger überfüllten Fahrten zu erhalten.
  2. Die Fahrgäste sind verpflichtet, das Tier im Schlepptau während der gesamten Reise zu überwachen, und sind allein verantwortlich für Schäden an Personen und Gegenständen, die durch das transportierte Tier am Bus, Eigentum oder anderen Fahrgästen verursacht wurden. Der Fahrer kann jeden, der ein störendes Tier mitbringt, bitten, den Bus ohne Anspruch auf Rückerstattung zu verlassen.
  3. Blindenhunde, die blinde Passagiere begleiten, sind von den oben genannten Beschränkungen ausgenommen und an Bord kostenlos zugelassen. Blindenhunde sind auf einen pro Auto begrenzt.

KUNST. 7 – Stornierung, Verspätung, Unterbrechung der Reise. Rückerstattungen

  1. Der Beförderer übernimmt keine Verantwortung für Verspätungen oder Annullierungen von Reisen aufgrund von Streiks oder widrigen Wetterbedingungen oder aus anderen Gründen, die nicht dem Beförderer selbst zuzuschreiben sind.
  2. Wird der Dienst durch höhere Gewalt oder auf Anordnung der Behörde unterbrochen, hat der Passagier das Recht, ausschließlich zum Abflugort zurückgebracht zu werden und keine Rückerstattung des Tickets.
  3. Wird der Dienst aufgrund einer dem Beförderer zuzuschreibenden Tatsache unterbrochen, so hat der Passagier nur Anspruch darauf, zum Abflugort zurückgebracht zu werden und das Ticket zurückerstatten zu lassen. Wenn der Beförderer dem Passagier jedoch versichert, dass die Reise fortgesetzt wird, hat der Passagier unabhängig von der Verspätung keinen Anspruch auf Rückerstattung. Im Falle eines Unfalls mit Unterbrechung des Dienstes wird der Beförderer das Fahrzeug nach Möglichkeit benutzen / ersetzen, um die Fortsetzung der Reise oder die Rückkehr zum Abfahrtsort sicherzustellen.
  4. Unterbricht der Passagier die Reise durch seinen Willen oder in jedem Fall durch sein eigenes Handeln, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Leistung.
  5. In den oben genannten Fällen haftet letzteres aus irgendeinem Grund, auch wenn es dem Unternehmen zuzurechnen ist, das den Service sicherstellt, in keinem Fall für Schäden, die den Passagieren entstehen könnten.
  6. Der Beförderer ist nicht verantwortlich für die Nichtverbindung mit Transportdiensten, die von denselben oder anderen Transportunternehmen zu Lande, zu Wasser, in der Luft oder auf der Eisenbahn sichergestellt werden, aus welchem ​​Grund auch immer die Verzögerung in Bezug auf die erwartete Ankunftszeit abhängt.

KUNST. 8 – Verhaltensregeln und Passagierverantwortung

  1. Der Passagier ist verpflichtet, mit dem Beförderer zusammenzuarbeiten, um die Sicherheit der Reise und die Verbesserung der Dienstqualität unter Beachtung der geltenden Bestimmungen für den Zugang zu Fahrzeugen zu gewährleisten. Benutzer, die die vom Beförderer bereitgestellten Dienste nutzen, sind verpflichtet, sich für sich und für andere auf der Grundlage der Regeln guter Manieren gemäß den nachstehend aufgeführten allgemeinen Verhaltensregeln zu verhalten. Der Passagier ist insbesondere verpflichtet:
    a) mindestens 5 Minuten vor der geplanten Zeit am Startpunkt ankommen;
    b) die Vorschriften für Polizei und Gesundheitsreisen einhalten.
    c) während des Transports:
    c1.) Beachten Sie die Vorschriften, Warnungen und Einladungen des Bordpersonals, einschließlich derer, die die Durchführung des Transports behindern oder einschränken können. Insbesondere müssen die Fahrgäste die Verpflichtung zur Verwendung von Sicherheitsgurten einhalten, sofern vorhanden.
    c2.) nicht mit dem Fahrer sprechen, zierliches Verhalten beobachten, andere Reisende nicht stören; Belästigen Sie kein Verhalten, singen, spielen, schreien oder obszöne oder unangemessene Sprache.
    c3.) nicht aus den Fenstern lehnen;
    c4.) sitzen bleiben, wenn der Bus fährt.
    c5.) Betteln unter Reisenden oder Ausführen von Werbung und kommerziellen Aktivitäten, auch für wohltätige Zwecke;
  2. Der Passagier darf nicht reisen und kann während der Fahrt ohne Anspruch auf Rückerstattung des Tickets entfernt werden, falls dies eine Gefahr für die Sicherheit des Transportdienstes gemäß der Straßenverkehrsordnung darstellt.
  3. Der Passagier muss die erforderlichen Vorkehrungen treffen und die Sicherheit seiner selbst sowie der Personen, Tiere und / oder Gegenstände in seiner Obhut überwachen.
  4. Es ist verboten, im Bus zu rauchen. Zuwiderhandlungen werden nach dem Gesetz verfolgt.
  5. Das Personal des Reiseunternehmens lässt keine Passagiere an Bord zu, die eindeutig betrunken sind oder die Regelmäßigkeit des Dienstes stören, und greift erforderlichenfalls auf die Intervention der Polizei zurück.
  6. Das Personal des reisenden Unternehmens ist befugt, Fahrgäste, die sich falsch verhalten oder auf andere Weise belästigt haben, aus dem Bus aussteigen zu lassen (falls dies unter Intervention der Polizei erforderlich ist), ohne in der Lage zu sein, eine Erstattung für die zu verlangen Pfad, der noch ausgeführt werden muss, vorbehaltlich etwaiger Rückgriffsmaßnahmen für Schäden, die am Fahrzeug oder an der Dienstleistung verursacht wurden.
  7. Der Beförderer haftet nicht für Schäden, die ihm selbst oder anderen Passagieren durch ein Verhalten des Benutzers entstehen, das illegal ist oder in jedem Fall nicht den Regeln der normalen Sorgfalt entspricht.

KUNST. 9 – Transportrecht und besondere Bedingungen

  1. Der Transport von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität ist immer gestattet, außer in den folgenden Fällen:
    a) die durch die Gesetzgebung oder die zuständigen Behörden festgelegten Sicherheitsverpflichtungen einzuhalten;
    b) wenn die Konfiguration des Fahrzeugs es physisch unmöglich macht, die behinderte Person oder Person mit eingeschränkter Mobilität unter praktikablen Sicherheitsbedingungen ein-, auszusteigen oder zu transportieren. Für den Fall, dass der Beförderer solche Transporthindernisse feststellen muss, teilt er dies dem Antragsteller mit und informiert ihn innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich.
  2. Bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder Hilfsmitteln hat der Beförderer den Fahrgast im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang zu entschädigen. Falls erforderlich, bemüht sich der Spediteur, schnell vorübergehende Ersatzgeräte oder -geräte bereitzustellen, die nach Möglichkeit ähnliche technische und funktionale Eigenschaften aufweisen wie die verlorenen oder beschädigten.

KUNST. 10 – Gerichtsstand. Abschlussstandard.

  1. Für alle Streitigkeiten ist das Landgericht Agrigento zuständig.
  2. Für alle Angelegenheiten, die in diesen Verordnungen nicht ausdrücklich vorgesehen sind, gelten die geltenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie die Branchenvorschriften.
  3. Das Unternehmen hat das Recht, diese Vorschriften jederzeit zu ändern und zu integrieren. Die aktualisierte und aktuelle Regelung steht den Nutzern in jedem Fall immer an den Ticketverkaufsstellen zur Verfügung und wird auf der Website www.autolineelumia.com veröffentlicht